Vorab gibt es jetzt in Frankreich noch einiges zu beachten!
Diese Zeichen gelten nicht für Wohnmobile über 3.5 t.
Alle Verkehrszeichen, auf denen ein LKW abgebildet ist, betreffen nur den gewerblichen Güterverkehr und keine Wohnmobile, unabhängig von den Zusatzschildern, ausgenommen „AUX CAMPING_CARS“
Diese Verkehrszeichen, müssen beachtet werden!
Und alle Verbotszeichen mit dem Zusatzschild AUX CAMPING-CARS (auch Wohnmobile)
Außerdem sind verständlicherweise alle Schilder zur maximal zulässigen Höhe, Breite, Länge und Achslast zu beachten, auch wenn diese nur unter dem LKW-Verbotsschild angebracht sind. Ausnahmen: Folgende Zusatzschilder unter einem Durchfahrtverbotsschild mit Tonnagen-Angabe sind zu beachten:
SCHILD:
[EN TRANSIT]
[SAUF LIVRAISONS]
[SAUF DESSERTE LOCALE]
[SAUF RIVERAINS]
Bedeutung:
Durchgangsverkehr verboten
Ausgenommen Lieferverkehr
Ausgenommen örtlicher Service
Ausgenommen Anlieger
Vermerk:
Unabhängig vom Zusatzschild ist hier die reine Ortsdurchfahrt für Wohnmobile über 3.5 t verboten. ABER: Will man eine Strasse oder z.B. einen Parkplatz im Ort erreichen, kann das Schild ignoriert werden. Wer jedoch ausschließlich durch den Ort fährt, riskiert ein Bussgeld.
Unabhängig vom Zusatzschild ist hier die Durchfahrt für Wohnmobile über 3.5 t verboten
Unabhängig vom Zusatzschild ist hier die Durchfahrt für Wohnmobile über 3.5 t verboten
kann auf der Zufahrtsstraße zum Camping- oder Stellplatz ignoriert werden